Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 89/03/0294

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

89/03/0294

Entscheidungsdatum

19.09.1990

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Rechtssatz

Die Führung eines Grundstückes als öff Gut in den Aufzeichnungen des Grundamtes und die Bezeichnung als Weg im Grundbuch sind mit dem nach Paragraph eins, Absatz eins, StVO maßgebenden Merkmal des äußeren Anscheins an Ort und Stelle, nämlich, daß eine Straße zur allgemeinen Benützung freisteht, nicht gleichzusetzen.

Schlagworte

Straße mit öffentlichem Verkehr

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989030294.X03

Im RIS seit

12.06.2001

Dokumentnummer

JWR_1989030294_19900919X03

Rechtssatz für 92/02/0081

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

92/02/0081

Entscheidungsdatum

27.02.1992

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/02/0082

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/09/19 89/03/0294 3

Stammrechtssatz

Die Führung eines Grundstückes als öff Gut in den Aufzeichnungen des Grundamtes und die Bezeichnung als Weg im Grundbuch sind mit dem nach Paragraph eins, Absatz eins, StVO maßgebenden Merkmal des äußeren Anscheins an Ort und Stelle, nämlich, daß eine Straße zur allgemeinen Benützung freisteht, nicht gleichzusetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992020081.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.09.2015

Dokumentnummer

JWR_1992020081_19920227X04