Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 91/19/0345

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

91/19/0345

Entscheidungsdatum

16.12.1991

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §9 Abs2;
  1. VStG § 9 heute
  2. VStG § 9 gültig ab 05.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/2008
  3. VStG § 9 gültig von 01.01.2002 bis 04.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 137/2001
  4. VStG § 9 gültig von 01.01.1999 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998
  5. VStG § 9 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.1998

Rechtssatz

Die Möglichkeit der Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten wurde gerade ua deshalb geschaffen, um bei Unternehmen größeren Umfanges mit zahlreichen Betriebsstätten oder Geschäftszweigen einen verantwortlichen Vertreter für bestimmte räumlich oder sachlich abgegrenzte Gebiete zu bestellen, da es den Verantwortlichen (vorher) nur zu häufig unmöglich war, die notwendige Übersicht über das Geschehen im Unternehmen in einem Maße zu behalten, das die Einhaltung aller Vorschriften sicherstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190345.X04

Im RIS seit

16.12.1991

Dokumentnummer

JWR_1991190345_19911216X04