Verwaltungsgerichtshof
16.12.1991
91/19/0345
Die Möglichkeit der Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten wurde gerade ua deshalb geschaffen, um bei Unternehmen größeren Umfanges mit zahlreichen Betriebsstätten oder Geschäftszweigen einen verantwortlichen Vertreter für bestimmte räumlich oder sachlich abgegrenzte Gebiete zu bestellen, da es den Verantwortlichen (vorher) nur zu häufig unmöglich war, die notwendige Übersicht über das Geschehen im Unternehmen in einem Maße zu behalten, das die Einhaltung aller Vorschriften sicherstellt.