Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 91/19/0318

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

91/19/0318

Entscheidungsdatum

17.02.1992

Index

21/03 GesmbH-Recht
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §45 Abs2
GmbHG §76
PaßG 1969 §25 Abs3 litd
  1. GmbHG § 76 heute
  2. GmbHG § 76 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  3. GmbHG § 76 gültig von 01.01.1999 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1998
  4. GmbHG § 76 gültig von 01.01.1991 bis 31.12.1998 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991

Rechtssatz

Es entspricht der Lebenserfahrung, daß beim Erwerb von

Geschäftsanteilen an einer GmbH in Anbetracht der

wirtschaftlichen Tragweite eines solchen Geschäftes und dessen

Auswirkungen auf die persönlichen Lebensumstände der

Beteiligten in der Regel zwischen der Planung und der

Ausführung ein längerer Zeitraum als bloß ein solcher von

wenigen Tagen verstreicht (hier Angabe des Sichtvermerkswerbers

bei der österreichischen Botschaft in Rom, er wolle in

Österreich eine Verwandte besuchen; in Wirklichkeit jedoch in

Österreich Vertragsabschluß mit einer GmbH über den Erwerb

eines Geschäftsanteils, um sich einen Zugang zum

österreichischen Arbeitsmarkt zu verschaffen).

Schlagworte

freie Beweiswürdigung GmbH Geschäftsanteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991190318.X04

Im RIS seit

06.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2026

Dokumentnummer

JWR_1991190318_19920217X04