Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.02.1992

Geschäftszahl

91/19/0318

Rechtssatz

Es entspricht der Lebenserfahrung, daß beim Erwerb von

Geschäftsanteilen an einer GmbH in Anbetracht der

wirtschaftlichen Tragweite eines solchen Geschäftes und dessen

Auswirkungen auf die persönlichen Lebensumstände der

Beteiligten in der Regel zwischen der Planung und der

Ausführung ein längerer Zeitraum als bloß ein solcher von

wenigen Tagen verstreicht (hier Angabe des Sichtvermerkswerbers

bei der österreichischen Botschaft in Rom, er wolle in

Österreich eine Verwandte besuchen; in Wirklichkeit jedoch in

Österreich Vertragsabschluß mit einer GmbH über den Erwerb

eines Geschäftsanteils, um sich einen Zugang zum

österreichischen Arbeitsmarkt zu verschaffen).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1992:1991190318.X04