Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
91/19/0247
Entscheidungsdatum
30.09.1991
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm
KJBG 1987 §10;
KJBG 1987 §11;
VStG §5 Abs1;
Rechtssatz
Nach der stRsp des VwGH genügt - um von einem wirksamen Kontrollsystem zur Überwachung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften sprechen zu können - nicht die Erteilung von Weisungen; geboten ist vielmehr darüber hinaus die Überwachung der erteilten Weisungen auf ihre Befolgung (Hinweis E 8.7.1991, 91/19/0086).
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete
Arbeitsrecht Arbeiterschutz
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991190247.X03
Dokumentnummer
JWR_1991190247_19910930X03