Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 91/19/0247

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

91/19/0247

Entscheidungsdatum

30.09.1991

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

KJBG 1987 §10;
KJBG 1987 §11;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Nach der stRsp des VwGH genügt - um von einem wirksamen Kontrollsystem zur Überwachung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften sprechen zu können - nicht die Erteilung von Weisungen; geboten ist vielmehr darüber hinaus die Überwachung der erteilten Weisungen auf ihre Befolgung (Hinweis E 8.7.1991, 91/19/0086).

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190247.X03

Im RIS seit

30.09.1991

Dokumentnummer

JWR_1991190247_19910930X03