Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.09.1991

Geschäftszahl

91/19/0247

Rechtssatz

Nach der stRsp des VwGH genügt - um von einem wirksamen Kontrollsystem zur Überwachung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften sprechen zu können - nicht die Erteilung von Weisungen; geboten ist vielmehr darüber hinaus die Überwachung der erteilten Weisungen auf ihre Befolgung (Hinweis E 8.7.1991, 91/19/0086).