Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 91/19/0227

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

91/19/0227

Entscheidungsdatum

28.10.1991

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19 Abs2;

Rechtssatz

Die Hinweise auf "die selbständige Erwerbstätigkeit" des Besch und dessen "unbestimmtes Einkommen" lassen nicht einmal ansatzweise erkennen, von welchen konkreten Einkommensverhältnissen und Vermögensverhältnissen die Beh ausgegangen ist und ist somit dem Gebot des Paragraph 19, Absatz 2, VStG nicht Rechnung getragen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190227.X02

Im RIS seit

01.06.2001

Dokumentnummer

JWR_1991190227_19911028X02