Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2003/08/0190
Entscheidungsdatum
19.10.2005
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 91/19/0096 E 8. Juli 1991 RS 5
(Hier nur der erste Satz)
Stammrechtssatz
Die Gewährung des rechtlichen Gehörs erstreckt sich ausschließlich auf das Ergebnis der Beweisaufnahme. Werden keine Beweise aufgenommen, bleibt folglich kein Raum für die Anwendung dieses Grundsatzes.
Schlagworte
Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003080190.X01
Dokumentnummer
JWR_2003080190_20051019X01