Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 91/02/0086

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

91/02/0086

Entscheidungsdatum

20.11.1991

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Es gibt keinen festen Umrechnungsschlüssel von Geldstrafen in Ersatzarreststrafen, dies schon deshalb, weil für die Bemessung von Geldstrafen auch Umstände zu berücksichtigen sind, die für die Bemessung von Freiheitsstrafen keine Bedeutung haben.

Schlagworte

Geldstrafe und Arreststrafe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991020086.X03

Im RIS seit

20.11.1991

Zuletzt aktualisiert am

31.03.2009

Dokumentnummer

JWR_1991020086_19911120X03

Rechtssatz für 91/18/0217

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

91/18/0217

Entscheidungsdatum

13.12.1991

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/11/20 91/02/0086 3

Stammrechtssatz

Es gibt keinen festen Umrechnungsschlüssel von Geldstrafen in Ersatzarreststrafen, dies schon deshalb, weil für die Bemessung von Geldstrafen auch Umstände zu berücksichtigen sind, die für die Bemessung von Freiheitsstrafen keine Bedeutung haben.

Schlagworte

Geldstrafe und Arreststrafe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991180217.X04

Im RIS seit

12.06.2001

Dokumentnummer

JWR_1991180217_19911213X04

Rechtssatz für 92/02/0076

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

92/02/0076

Entscheidungsdatum

29.01.1992

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/11/20 91/02/0086 3

Stammrechtssatz

Es gibt keinen festen Umrechnungsschlüssel von Geldstrafen in Ersatzarreststrafen, dies schon deshalb, weil für die Bemessung von Geldstrafen auch Umstände zu berücksichtigen sind, die für die Bemessung von Freiheitsstrafen keine Bedeutung haben.

Schlagworte

Geldstrafe und Arreststrafe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992020076.X03

Im RIS seit

12.06.2001

Dokumentnummer

JWR_1992020076_19920129X03