Den verba legalia des § 307 Abs 1 BAO "unter gleichzeitiger Aufhebung des früheren Bescheides" ist nicht der normative Gehalt beizumessen, es solle jeweils neben dem Wiederaufnahmebescheid (und dem neuen Sachbescheid) ein weiterer, selbständiger, die Aufhebung des alten Sachbescheides aussprechender Bescheid ergehen. Diese Aufhebung des jeweils früheren Sachbescheides ist nämlich bereits durch die Verfügung der Wiederaufnahme bewirkt (Hinweis B 24.6.1959, 1166/58).Den verba legalia des Paragraph 307, Absatz eins, BAO "unter gleichzeitiger Aufhebung des früheren Bescheides" ist nicht der normative Gehalt beizumessen, es solle jeweils neben dem Wiederaufnahmebescheid (und dem neuen Sachbescheid) ein weiterer, selbständiger, die Aufhebung des alten Sachbescheides aussprechender Bescheid ergehen. Diese Aufhebung des jeweils früheren Sachbescheides ist nämlich bereits durch die Verfügung der Wiederaufnahme bewirkt (Hinweis B 24.6.1959, 1166/58).