Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 91/04/0041

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 13694 A/1992

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

91/04/0041

Entscheidungsdatum

15.09.1992

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Eine dem Begriff der Fremdenbeherbergung zuzuordnende Tätigkeit liegt dann vor, wenn gleichzeitig mit der Zurverfügungstellung von Wohnraum damit üblicherweise im Zusammenhang stehende Dienstleistungen erbracht werden. Dazu ist erforderlich, daß das aus dem Zusammenwirken aller Umstände sich ergebende Erscheinungsbild ein Verhalten des Vermieters der Räume erkennen läßt, das, wenn auch in beschränkter Form, eine laufende Obsorge hinsichtlich der vermieteten Räume im Sinne einer daraus resultierenden Betreuung des Gastes verrät (Hinweis E 23.10.1974, 979/74).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991040041.X02

Im RIS seit

15.09.1992

Dokumentnummer

JWR_1991040041_19920915X02

Rechtssatz für 91/04/0216

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

91/04/0216

Entscheidungsdatum

20.10.1992

Index

50/01 Gewerbeordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/09/15 91/04/0041 2

Stammrechtssatz

Eine dem Begriff der Fremdenbeherbergung zuzuordnende Tätigkeit liegt dann vor, wenn gleichzeitig mit der Zurverfügungstellung von Wohnraum damit üblicherweise im Zusammenhang stehende Dienstleistungen erbracht werden. Dazu ist erforderlich, daß das aus dem Zusammenwirken aller Umstände sich ergebende Erscheinungsbild ein Verhalten des Vermieters der Räume erkennen läßt, das, wenn auch in beschränkter Form, eine laufende Obsorge hinsichtlich der vermieteten Räume im Sinne einer daraus resultierenden Betreuung des Gastes verrät (Hinweis E 23.10.1974, 979/74).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991040216.X02

Im RIS seit

20.10.1992

Dokumentnummer

JWR_1991040216_19921020X02