Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 91/04/0019

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

91/04/0019

Entscheidungsdatum

22.12.1992

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Bei der Betriebsanlage eines Elektroinstallationsgewerbes der Unterstufe handelt es sich im Hinblick auf die Art der vorgefundenen Einrichtungen und Ausstattungen sowie im Hinblick auf die in dieser durchgeführten Tätigkeiten um eine genehmigungspflichtige gewerbliche Betriebsanlage im Sinne des Paragraph 74, Absatz 2, Ziffer eins und 2 GewO 1973, da schon unter Bedachtnahme auf die allgemeine Lebenserfahrung die Möglichkeit von Gefährdungen und Belästigungen nicht ausgeschlossen werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991040019.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2010

Dokumentnummer

JWR_1991040019_19921222X01