Der drohende Verlust der Möglichkeit, eine im Eigentum des Nachbarn einer gewerblichen Betriebsanlage stehenden Liegenschaft samt darauf befindlichem Mehrfamilienwohnhaus zu vermieten oder zu verkaufen, begründet bei Erhebung entsprechender Einwendungen im Genehmigungsverfahren die Parteistellung der Nachbarn; es steht ihnen damit gem § 359 Abs 4 GewO 1973 auch das Recht der Berufung zu.Der drohende Verlust der Möglichkeit, eine im Eigentum des Nachbarn einer gewerblichen Betriebsanlage stehenden Liegenschaft samt darauf befindlichem Mehrfamilienwohnhaus zu vermieten oder zu verkaufen, begründet bei Erhebung entsprechender Einwendungen im Genehmigungsverfahren die Parteistellung der Nachbarn; es steht ihnen damit gem Paragraph 359, Absatz 4, GewO 1973 auch das Recht der Berufung zu.