Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 13130 A/1990
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
90/19/0040
Entscheidungsdatum
26.02.1990
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Rechtssatz
Dem Unternehmer muß auf Grund der im Wirtschaftsleben notwendigen Arbeitsteilung zugebilligt werden, die Besorgung einzelner Angelegenheiten anderen Personen selbstverantwortlich zu überlassen und die eigene Tätigkeit in diesen Belangen auf eine angemessene Kontrolle zu beschränken. Allerdings obliegt es den Unternehmer in einem solchen Fall, durch die Einrichtung eines WIRKSAMEN KONTROLLSYSTEMS sicherzustellen, daß seinen Anordnungen auch entsprochen wird, wobei er der Beh bei einem Verstoß gegen die entsprechenden Vorschriften dieses System im einzelnen darzulegen hat (Hinweis E 14.4.1988, 87/08/0323).
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete
Arbeitsrecht Arbeiterschutz
Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990190040.X02
Im RIS seit
01.06.2001
Zuletzt aktualisiert am
08.05.2009
Dokumentnummer
JWR_1990190040_19900226X02