Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 90/14/0124

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 6855 F/1994

Rechtssatznummer

12

Geschäftszahl

90/14/0124

Entscheidungsdatum

18.01.1994

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Bei Gegenleistungsbeziehungen in Form von Dauerschuldverhältnissen tritt die Gewinnrealisierung laufend nach Maßgabe der Leistungserbringung ein (Hinweis Doralt, EStG, 02te Auflage, Paragraph 6, Textziffer 48), während das zivilrechtliche Entstehen von Forderungen nicht entscheidend ist. (Hier: Strittig war, ob der Abgabepflichtige als Gegenleistung für eine Prämie für die Aufstellung von Geräten eine zeitpunktbezogene oder eine zeitraumbezogene Leistung zu erbringen hatte.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990140124.X12

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1990140124_19940118X12