Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
90/14/0001
Entscheidungsdatum
11.05.1993
Index
20/08 Urheberrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm
EStG 1972 §38 Abs4;
UrhG §14;
UrhG §15;
UrhG §16;
UrhG §17;
UrhG §8;
Rechtssatz
Allen in § 14 bis § 18 UrhG genannten Verwertungstatbeständen ist gemeinsam, daß das Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird; das Werk kann der Öffentlichkeit auch durch Anbieten an einen unbestimmten Personenkreis zugänglich gemacht werden.Allen in Paragraph 14 bis Paragraph 18, UrhG genannten Verwertungstatbeständen ist gemeinsam, daß das Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird; das Werk kann der Öffentlichkeit auch durch Anbieten an einen unbestimmten Personenkreis zugänglich gemacht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990140001.X02
Im RIS seit
20.11.2000
Zuletzt aktualisiert am
08.09.2009
Dokumentnummer
JWR_1990140001_19930511X02