Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 90/13/0256

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

90/13/0256

Entscheidungsdatum

22.03.1991

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Beachte

Besprechung in: RdW 1/2006, S 59-61;

Rechtssatz

Ist eine Darlehensvergabe auf einen eng begrenzten Personenkreis abgestellt, so kann von einer Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr selbst dann nicht mehr gesprochen werden, wenn zur Darlehensvergabe Fremdmittel herangezogen werden. Wenn daher schon die mangelnde Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr Einkünfte aus Gewerbebetrieb ausschließt, kann die Auseinandersetzung mit der Frage, ob die in Paragraph 23, Ziffer eins, EStG 1972 und Paragraph 28, BAO geforderte Gewinnabsicht vorliegt, unterbleiben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130256.X03

Im RIS seit

26.02.2002

Dokumentnummer

JWR_1990130256_19910322X03