Es ist Sache der Dienstaufsicht, Organisationsmängel der Justiz, wie überlange Schreibfristen bei der Protokollübertragung, durch geeignete Maßnahmen der Personalbewirtschaftung zu beheben. Dazu bedarf die Justizverwaltung der Kenntnis der aufgetretenen Rückstände, wobei die Mitwirkung der Richter gerade in deren Interesse zur Abstellung der Organisationsmängel geboten ist.