Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 90/04/0265

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

8

Geschäftszahl

90/04/0265

Entscheidungsdatum

27.04.1993

Index

50/01 Gewerbeordnung

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/04/0268

Rechtssatz

Es ist nicht rechtswidrig, zur Feststellung gewisser, jahreszeitlich bedingter Immissionsschwankungen den Probebetrieb iSd Paragraph 78, Absatz 2, GewO 1973 auch auf den Winter (somit auf ein Jahr) auszudehnen, weil ja im Hinblick darauf, daß es dem Nachbarn unbenommen bleiben muß, seine Fenster zu öffnen oder zu schließen (Hinweis E 8.5.1981, 04/1129/80), nicht schon gesagt werden kann, daß die Immissionen im Winter geringer sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990040265.X08

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2013

Dokumentnummer

JWR_1990040265_19930427X08