Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 90/04/0265

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

90/04/0265

Entscheidungsdatum

27.04.1993

Index

50/01 Gewerbeordnung

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/04/0268

Rechtssatz

Für den Begriff der "Gesundheitsschädigung" ist kein maßgebendes Kriterium, daß es sich um eine "dauernde" Gesundheitsschädigung handelt (Hinweis E 13.9.1988, 88/04/0075). Auch bei einer nur für Teile der in Betracht zu ziehenden Zeiträume nicht auszuschließenden Gesundheitsgefährdung kann eine Gefährdung iSd Paragraph 74, Absatz 2, Ziffer eins, GewO 1973 vorliegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990040265.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2013

Dokumentnummer

JWR_1990040265_19930427X03