Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 90/04/0174

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

90/04/0174

Entscheidungsdatum

29.06.1992

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Ein Schuldspruch nach Paragraph 368, Ziffer 13, GewO 1973 muß um das Erfordernis des Paragraph 44 a, Litera a, VStG zu erfüllen, auch jene Tatbestände enthalten, die eine Beurteilung dahin zulassen, ob in hinzugenommenen Betriebsräumen und allfälligen sonstigen Betriebsflächen "das Gastgewerbe" ausgeübt wurde.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen Tatbestandsmerkmalen "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990040174.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2010

Dokumentnummer

JWR_1990040174_19920629X03