Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
90/03/0053
Entscheidungsdatum
23.01.1991
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Beachte
(hier: Hinweis auf einen Verkehrsunfall)
Rechtssatz
Kein die Glaubwürdigkeit eines Zeugen beeinträchtigender Widerspruch ist es, wenn der der Behörde zum entscheidenden Schluß verhelfende Teil der Aussage erst bei der dritten Vernehmung, etwa ein Jahr nach der Tat, ausdrücklich erfolgt.
Schlagworte
Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel
Beweismittel Zeugenbeweis
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990030053.X03
Im RIS seit
12.06.2001
Zuletzt aktualisiert am
21.06.2012
Dokumentnummer
JWR_1990030053_19910123X03