Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 90/03/0053

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

90/03/0053

Entscheidungsdatum

23.01.1991

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

(hier: Hinweis auf einen Verkehrsunfall)

Rechtssatz

Kein die Glaubwürdigkeit eines Zeugen beeinträchtigender Widerspruch ist es, wenn der der Behörde zum entscheidenden Schluß verhelfende Teil der Aussage erst bei der dritten Vernehmung, etwa ein Jahr nach der Tat, ausdrücklich erfolgt.

Schlagworte

Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Beweismittel Zeugenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990030053.X03

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2012

Dokumentnummer

JWR_1990030053_19910123X03