Verwaltungsgerichtshof
23.01.1991
90/03/0053
Kein die Glaubwürdigkeit eines Zeugen beeinträchtigender Widerspruch ist es, wenn der der Behörde zum entscheidenden Schluß verhelfende Teil der Aussage erst bei der dritten Vernehmung, etwa ein Jahr nach der Tat, ausdrücklich erfolgt.
(hier: Hinweis auf einen Verkehrsunfall)