Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
6
Geschäftszahl
89/17/0244
Entscheidungsdatum
22.02.1991
Index
L34004 Abgabenordnung Oberösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm
BAO §9 Abs1;
LAO OÖ 1984 §7 Abs1;
Rechtssatz
Die Pflicht zur Entrichtung von Abgabenschuldigkeiten endet erst mit deren Abstattung. Der Geschäftsführer einer GmbH muß sich bei der Übernahme seiner Geschäftsführertätigkeit darüber unterrichten, ob und in welchem Ausmaß die nunmehr von ihm vertretene Gesellschaft bisher ihren steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist (Hinweis E 10.7.1989, 89/15/0021).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989170244.X06
Im RIS seit
22.02.1991
Zuletzt aktualisiert am
19.11.2009
Dokumentnummer
JWR_1989170244_19910222X06