Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
88/03/0116
Entscheidungsdatum
29.03.1989
Index
StVO
40/01 Verwaltungsverfahren
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
88/03/0117
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/03/0251 E 12. März 1986 RS 3
Stammrechtssatz
Der Grundsatz "in dubio pro reo" ist eine Regel für jene Fälle, in denen im Wege des Beweisverfahrens und anschließender freier Würdigung der Beweise in dem entscheidenden Organ nicht mit Sicherheit die Überzeugung von der Richtigkeit des Tatvorwurfes erzeugt werden konnte. Nur wenn nach Durchführung aller Beweise trotz eingehender Beweiswürdigung somit Zweifel an der Täterschaft des Beschuldigten verbleiben, hat nach dem genannten Grundsatz ein Freispruch zu erfolgen (Hinweis auf E vom 8.3.1985, 85/18/0191)
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein freie Beweiswürdigung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988030116.X05
Im RIS seit
27.09.2006
Zuletzt aktualisiert am
12.01.2023
Dokumentnummer
JWR_1988030116_19890329X05