Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 89/14/0244

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

7

Geschäftszahl

89/14/0244

Entscheidungsdatum

06.11.1990

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 458;

Rechtssatz

Eine Nachholung des Ansatzes höherer Teilwerte, der gemäß Paragraph 6, Ziffer 2, vierter Satz EStG 1972 bei einem landwirtschaflichen bzw forstwirtschaftlichen Betrieb in vorangegangenen Gewinnermittlungsperioden zulässig gewesen wäre, anläßlich der Betriebsveräußerung kommt auch beim Einnahmenrechner/Ausgabenrechner nicht in Betracht. Daß im Falle des - unterlassenen - Ansatzes höhere Teilwerte jeweils Verluste in dieser Höhe gegenübergestanden wären, ist hiebei gleichgültig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140244.X07

Im RIS seit

06.11.1990

Dokumentnummer

JWR_1989140244_19901106X07