Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
8
Geschäftszahl
89/10/0224
Entscheidungsdatum
26.09.1990
Index
L40019 Anstandsverletzung Lärmerregung Wien
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/10/0226
Rechtssatz
Lauter Musiklärm aus einer Stereobox am offenen Fenster zur Tatzeit (23.45 Uhr) ist seiner Art und Intensität nach - auch unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten in der Inneren Stadt - geeignet, das Wohlbefinden normal empfindender Menschen zu beeinträchtigen. Damit wird gegen ein Verhalten verstoßen, wie es im Zusammenleben mit anderen verlangt werden muß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989100224.X08
Im RIS seit
03.12.2001
Zuletzt aktualisiert am
07.12.2010
Dokumentnummer
JWR_1989100224_19900926X08