Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 89/10/0162

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

9

Geschäftszahl

89/10/0162

Entscheidungsdatum

14.05.1990

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Rechtssatz

Als falsch bezeichnet ist ein Lebensmittel nicht nur dann zu beurteilen, wenn es unter einer falschen Benennung in den Verkehr gebracht wurde, sondern auch dann, wenn zwar seine Benennung richtig war, aber seine Feilhaltung unter falschen Angaben über für die Verbrauchererwartung wesentliche Umstände, z.B. seine Herkunft, seine Verwendbarkeit udgl., erfolgte vergleiche Barfuß-Pindur-Smolka, Österreichisches Lebensmittelrecht, Erläuterungen zu Paragraph 8, LMG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989100162.X09

Im RIS seit

13.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2009

Dokumentnummer

JWR_1989100162_19900514X09