Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 89/04/0223

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 13152 A/1990

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

89/04/0223

Entscheidungsdatum

27.03.1990

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Tatbestandselement nach Paragraph 74, Absatz 2, GewO 1973 ist die mit der gewerblichen Betriebsanlage verbundene konkrete Eignung, die in der zitierten Gesetzesstelle näher bezeichneten Auswirkungen hervorzurufen. Bei Beurteilung der Genehmigungspflicht der Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage kommt es daher nicht darauf an, ob von der in Rede stehenden Betriebsanlage tatsächlich die im Gesetz näher bezeichneten Gefährdungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen oder Einwirkungen ausgehen. Die Genehmigungspflicht ist vielmehr schon dann gegeben, wenn diese Umstände nicht auszuschließen sind (Hinweis E 5.3.1985, 84/04/0191).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989040223.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Dokumentnummer

JWR_1989040223_19900327X01

Rechtssatz für 89/04/0226

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

89/04/0226

Entscheidungsdatum

27.03.1990

Index

50/01 Gewerbeordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/03/27 89/04/0223 1

Stammrechtssatz

Tatbestandselement nach Paragraph 74, Absatz 2, GewO 1973 ist die mit der gewerblichen Betriebsanlage verbundene konkrete Eignung, die in der zitierten Gesetzesstelle näher bezeichneten Auswirkungen hervorzurufen. Bei Beurteilung der Genehmigungspflicht der Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage kommt es daher nicht darauf an, ob von der in Rede stehenden Betriebsanlage tatsächlich die im Gesetz näher bezeichneten Gefährdungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen oder Einwirkungen ausgehen. Die Genehmigungspflicht ist vielmehr schon dann gegeben, wenn diese Umstände nicht auszuschließen sind (Hinweis E 5.3.1985, 84/04/0191).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989040226.X01

Im RIS seit

27.03.1990

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2010

Dokumentnummer

JWR_1989040226_19900327X01

Rechtssatz für 90/04/0066

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

90/04/0066

Entscheidungsdatum

27.11.1990

Index

50/01 Gewerbeordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/03/27 89/04/0223 1

Stammrechtssatz

Tatbestandselement nach Paragraph 74, Absatz 2, GewO 1973 ist die mit der gewerblichen Betriebsanlage verbundene konkrete Eignung, die in der zitierten Gesetzesstelle näher bezeichneten Auswirkungen hervorzurufen. Bei Beurteilung der Genehmigungspflicht der Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage kommt es daher nicht darauf an, ob von der in Rede stehenden Betriebsanlage tatsächlich die im Gesetz näher bezeichneten Gefährdungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen oder Einwirkungen ausgehen. Die Genehmigungspflicht ist vielmehr schon dann gegeben, wenn diese Umstände nicht auszuschließen sind (Hinweis E 5.3.1985, 84/04/0191).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990040066.X03

Im RIS seit

27.11.1990

Dokumentnummer

JWR_1990040066_19901127X03