Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 89/04/0089

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

8

Geschäftszahl

89/04/0089

Entscheidungsdatum

06.02.1990

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Paragraph 74, Absatz 2,, Einleitung, GewO bezieht sich auf die Zulässigkeit der Errichtung und des Betriebes und in diesem Zusammenhang nicht nur auf die vom Betrieb einer Betriebsanlage verursachten Immissionenen, sondern schlechterdings auf die Betriebsanlage, als insb auch auf ihre Errichtung und ihren Bestand, und deren Eignung zu Gefährdungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen und nachteiligen Einwirkungen ("gewerbliche Betriebsanlagen ..., wenn sie ... geeignet sind").

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989040089.X08

Im RIS seit

09.01.2001

Dokumentnummer

JWR_1989040089_19900206X08