Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 89/04/0089

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

89/04/0089

Entscheidungsdatum

06.02.1990

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Gem Paragraph 74, Absatz 3, GewO hat die Beh ihren Abspruch, abgesehen vom Inhaber der Anlage und dessen Erfüllungsgehilfen, auf jene Gefährdungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen oder nachteilige Einwirkungen abzustellen, die durch Personen in der Betriebsanlage (also nicht schon bei der Zufahrt zur Betriebsanlage) bewirkt werden können, die die Anlage der Art des Betriebes gem in Anspruch nehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989040089.X06

Im RIS seit

09.01.2001

Dokumentnummer

JWR_1989040089_19900206X06

Rechtssatz für 91/04/0338

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

91/04/0338

Entscheidungsdatum

07.07.1993

Index

50/01 Gewerbeordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/02/06 89/04/0089 6 (hier: Auflage gem § 79 GewO 1973)

Stammrechtssatz

Gem Paragraph 74, Absatz 3, GewO hat die Beh ihren Abspruch, abgesehen vom Inhaber der Anlage und dessen Erfüllungsgehilfen, auf jene Gefährdungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen oder nachteilige Einwirkungen abzustellen, die durch Personen in der Betriebsanlage (also nicht schon bei der Zufahrt zur Betriebsanlage) bewirkt werden können, die die Anlage der Art des Betriebes gem in Anspruch nehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991040338.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Dokumentnummer

JWR_1991040338_19930707X02