Ausf zur Beweiswürdigung der belBeh, die ausgehend von den Angaben des Meldungslegers zum Ergebnis gelangte, der Besch habe gegen die Bestimmungen des § 9 Abs 1 und § 37 Abs 1 StVO verstoßen.Ausf zur Beweiswürdigung der belBeh, die ausgehend von den Angaben des Meldungslegers zum Ergebnis gelangte, der Besch habe gegen die Bestimmungen des Paragraph 9, Absatz eins und Paragraph 37, Absatz eins, StVO verstoßen.