Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.05.1990

Geschäftszahl

89/03/0051

Rechtssatz

Ausf zur Beweiswürdigung der belBeh, die ausgehend von den Angaben des Meldungslegers zum Ergebnis gelangte, der Besch habe gegen die Bestimmungen des Paragraph 9, Absatz eins und Paragraph 37, Absatz eins, StVO verstoßen.