Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 89/03/0027

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

89/03/0027

Entscheidungsdatum

31.01.1990

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Daß Strafen einen immerhin spürbaren Vermögensnachteil darstellen müßten, um - wie die belBeh meint - der Begehung von Übertretungen wirksam vorbeugen zu können, rechtfertigt es insb dann nicht, einen erstmaligen Verstoß gleich mit einer Strafe in fast doppelter Höhe der Mindeststrafe zu ahnden, wenn die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Bf unberücksichtigt blieben.

Schlagworte

Geldstrafe und Arreststrafe Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten Erschwerende und mildernde Umstände Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989030027.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2012

Dokumentnummer

JWR_1989030027_19900131X04