Die Verständigung vom Einlangen bestimmter Aktenstücke, verbunden mit der Einräumung der Gelegenheit zur Stellungnahme, stellt keine Aufforderung iSd § 42 VStG 1950 dar.Die Verständigung vom Einlangen bestimmter Aktenstücke, verbunden mit der Einräumung der Gelegenheit zur Stellungnahme, stellt keine Aufforderung iSd Paragraph 42, VStG 1950 dar.