Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 88/17/0104

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

88/17/0104

Entscheidungsdatum

11.12.1992

Index

L34004 Abgabenordnung Oberösterreich
L37304 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe Nächtigungsabgabe
Ortsabgabe Gästeabgabe Oberösterreich
L74004 Fremdenverkehr Tourismus Oberösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §28;
FremdenverkehrsG OÖ 1965 §1 Z3;
LAO OÖ 1984 §26;

Rechtssatz

Es ist sowohl den unselbständig als auch den selbständig Erwerbstätigen gemeinsam, daß sie eine nachhaltige Tätigkeit entfalten, die die Schaffung von Einkünften in Geld oder Güterform bezwecken. Dabei setzt die Nachhaltigkeit der Tätigkeit voraus, daß bei den Erwerbstätigen die Absicht besteht, die Tätigkeit bei sich bietender Gelegenheit zu wiederholen und aus der ständigen Wiederholung eine Erwerbsquelle zu machen (Hinweis E 17.2.1954, 684/53, VwSlg 3306 A/1954).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988170104.X06

Im RIS seit

11.12.1992

Dokumentnummer

JWR_1988170104_19921211X06