Die in Bescheidform ergehende schriftliche "Beschlagnahmeanordnung" stellt eine Verfolgungshandlung iSd § 14 Abs 3 FinStrG dar. Mit ihr wird das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren anhängig.Die in Bescheidform ergehende schriftliche "Beschlagnahmeanordnung" stellt eine Verfolgungshandlung iSd Paragraph 14, Absatz 3, FinStrG dar. Mit ihr wird das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren anhängig.