Verwaltungsgerichtshof
26.01.1989
88/16/0027
Die in Bescheidform ergehende schriftliche "Beschlagnahmeanordnung" stellt eine Verfolgungshandlung iSd Paragraph 14, Absatz 3, FinStrG dar. Mit ihr wird das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren anhängig.
Besprechung in:
ÖStZB 1989, 339;