Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.01.1989

Geschäftszahl

88/16/0027

Rechtssatz

Die in Bescheidform ergehende schriftliche "Beschlagnahmeanordnung" stellt eine Verfolgungshandlung iSd Paragraph 14, Absatz 3, FinStrG dar. Mit ihr wird das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren anhängig.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1989, 339;