Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 88/08/0201

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

88/08/0201

Entscheidungsdatum

13.10.1988

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Das Bestehen eines wirksamen Kontrollsystems, von dem mit gutem Grund erwartet werden kann, dass es geeignet ist, die Einhaltung der entsprechenden Dienstnehmerschutzbestimmungen (hier: Paragraph 9, BäckAG, Paragraph 17, Absatz 5, KJBG) sicherzustellen, hat der Beschwerdeführer aber nicht unter Beweis gestellt, wenn er es insbesondere unterlassen hat, im einzelnen anzugeben, auf welche Art , in welchem Umfang und in welchen zeitlichen Abständen er Kontrollen durchführte (Hinweis auf E 14.4.1988, 88/08/0090).

Schlagworte

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Arbeitsrecht Arbeiterschutz Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988080201.X02

Im RIS seit

13.10.1988

Dokumentnummer

JWR_1988080201_19881013X02