Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 88/07/0022

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

88/07/0022

Entscheidungsdatum

14.06.1988

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Das in Paragraph 39, Absatz eins, WRG enthaltende Verbot der Änderung der natürlichen Abflussverhältnisse wird nicht insoweit eingeschränkt, als eine solche im Interesse der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Grundstücke erfolgt. Der Fall des Paragraph 39, Absatz 3, WRG betrifft vielmehr nicht eine gezielt vorgenommene Änderung der Abflussverhältnisse, sondern eine solche, die durch die ordnungsgemäße Bearbeitung eines landwirtschaftlichen Grundstückes notwendigerweise herbeigeführt wird, also mit einer derartigen Bearbeitung als notwendige Begleiterscheinung verbunden ist und somit, wenn ihr nicht eigens entgegengewirkt wird, unvermeidlicherweise eintritt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988070022.X02

Im RIS seit

14.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2013

Dokumentnummer

JWR_1988070022_19880614X02