Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 88/06/0232

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

88/06/0232

Entscheidungsdatum

26.04.1990

Index

L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Wird im Spruch des Straferkenntnisses dem Besch die Tat in so konkretisierter Umschreibung vorgeworfen, daß er in die Lage versetzt wird, die auf den konkreten Tatvorwurf bezogenen Beweise anzubieten bzw die Gefahr nicht besteht, wegen desselben Verhaltens ein zweites Mal zur Verantwortung gezogen zu werden, so liegt ein Verstoß gegen Paragraph 44 a, Litera a, VStG nicht vor.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988060232.X04

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2010

Dokumentnummer

JWR_1988060232_19900426X04