Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 88/04/0218

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

88/04/0218

Entscheidungsdatum

29.01.1991

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Der bloße Umstand, daß das in Frage stehende Kraftfahrzeug nach - auf eigene Rechnung und Gefahr - durchgeführter Reparatur wieder verkauft wird, um eben diese Reparatur zu "finanzieren", indiziert noch keine gewerbsmäßige Tätigkeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988040218.X02

Im RIS seit

29.01.1991

Dokumentnummer

JWR_1988040218_19910129X02