Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 84/04/0206

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 11754 A/1985

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

84/04/0206

Entscheidungsdatum

23.04.1985

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Den Erfordernissen der genauen Begriffsumschreibung entspricht die Gewerbebezeichnung "Entsorgung, Zwischenlagerung und Wiederverwertung von Altstoffen (Alttextilien, Altpapier, Altglas, Altgummi Abfall-Chemikalien)" unabhängig vom Inhalt des Begriffes der Alt-Chemikalien" jedenfalls nicht, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass die nicht näher umschriebenen Tätigkeiten des "Entsorgens" und des "Wiederverwertens" der fraglichen Stoffe unter die Konzessionspflicht fallen oder den Gegenstand eines einen Befähigungsnachweis erforderlichen Gewerbes bilden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984040206.X03

Im RIS seit

22.07.2004

Dokumentnummer

JWR_1984040206_19850423X03

Rechtssatz für 88/04/0140

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

88/04/0140

Entscheidungsdatum

12.12.1989

Index

50/01 Gewerbeordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/04/0206 E 23. April 1985 VwSlg 11754 A/1985 RS 3

Stammrechtssatz

Den Erfordernissen der genauen Begriffsumschreibung entspricht die Gewerbebezeichnung "Entsorgung, Zwischenlagerung und Wiederverwertung von Altstoffen (Alttextilien, Altpapier, Altglas, Altgummi Abfall-Chemikalien)" unabhängig vom Inhalt des Begriffes der Alt-Chemikalien" jedenfalls nicht, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass die nicht näher umschriebenen Tätigkeiten des "Entsorgens" und des "Wiederverwertens" der fraglichen Stoffe unter die Konzessionspflicht fallen oder den Gegenstand eines einen Befähigungsnachweis erforderlichen Gewerbes bilden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988040140.X02

Im RIS seit

12.12.1989

Dokumentnummer

JWR_1988040140_19891212X02