Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 88/03/0064

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

88/03/0064

Entscheidungsdatum

04.05.1988

Index

L65000 Jagd Wild
L65006 Jagd Wild Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
JagdG Stmk 1986 §56;
JagdRallg;

Rechtssatz

Da der Inhalt des Begriffes "Rotwildkerngebiet" weder vom Gesetz (stmk JagdG) bestimmt noch offenkundig ist, können Erwägungen, die sich dieses Begriffes bedienen, nur dann nachvollzogen werden, wenn gleichzeitig schlüssig dargelegt wird, welche Kriterien für die Zuordnung des Jagdgebietes entscheidend sind und welche Folgen sich daraus für die jeweils zu lösende Frage ergeben (Hinweis auf E 27.4.1988, 87/03/0199).

Schlagworte

Vorschriften über die Jagdbetriebsführung jagdliche Verbote Abschußplan Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988030064.X04

Im RIS seit

22.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2013

Dokumentnummer

JWR_1988030064_19880504X04