Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
88/03/0064
Entscheidungsdatum
04.05.1988
Index
L65000 Jagd Wild
L65006 Jagd Wild Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren
Norm
AVG §58 Abs2;
JagdG Stmk 1986 §56;
JagdRallg;
Rechtssatz
Da der Inhalt des Begriffes "Rotwildkerngebiet" weder vom Gesetz (stmk JagdG) bestimmt noch offenkundig ist, können Erwägungen, die sich dieses Begriffes bedienen, nur dann nachvollzogen werden, wenn gleichzeitig schlüssig dargelegt wird, welche Kriterien für die Zuordnung des Jagdgebietes entscheidend sind und welche Folgen sich daraus für die jeweils zu lösende Frage ergeben (Hinweis auf E 27.4.1988, 87/03/0199).
Schlagworte
Vorschriften über die Jagdbetriebsführung jagdliche Verbote
Abschußplan
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel
als wesentlicher Verfahrensmangel
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988030064.X04
Im RIS seit
22.09.2006
Zuletzt aktualisiert am
15.01.2013
Dokumentnummer
JWR_1988030064_19880504X04