Verwaltungsgerichtshof
04.05.1988
88/03/0064
Da der Inhalt des Begriffes "Rotwildkerngebiet" weder vom Gesetz (stmk JagdG) bestimmt noch offenkundig ist, können Erwägungen, die sich dieses Begriffes bedienen, nur dann nachvollzogen werden, wenn gleichzeitig schlüssig dargelegt wird, welche Kriterien für die Zuordnung des Jagdgebietes entscheidend sind und welche Folgen sich daraus für die jeweils zu lösende Frage ergeben (Hinweis auf E 27.4.1988, 87/03/0199).