Ausführungen zur Schlüssigkeit der Beweiswürdigung im Hinblick auf eine Übertretung der §§ 19 Abs 7 iVm 19 Abs 4 StVO bei einander widersprechenden Aussagen der Unfallsbeteiligten.Ausführungen zur Schlüssigkeit der Beweiswürdigung im Hinblick auf eine Übertretung der Paragraphen 19, Absatz 7, in Verbindung mit 19 Absatz 4, StVO bei einander widersprechenden Aussagen der Unfallsbeteiligten.