Verwaltungsgerichtshof
08.06.1988
88/03/0013
Ausführungen zur Schlüssigkeit der Beweiswürdigung im Hinblick auf eine Übertretung der Paragraphen 19, Absatz 7, in Verbindung mit 19 Absatz 4, StVO bei einander widersprechenden Aussagen der Unfallsbeteiligten.
ECLI:AT:VWGH:1988:1988030013.X07