Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.06.1988

Geschäftszahl

88/03/0013

Rechtssatz

Ausführungen zur Schlüssigkeit der Beweiswürdigung im Hinblick auf eine Übertretung der Paragraphen 19, Absatz 7, in Verbindung mit 19 Absatz 4, StVO bei einander widersprechenden Aussagen der Unfallsbeteiligten.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1988:1988030013.X07