Ausführungen zur Frage des Verschuldens hinsichtlich Beihilfe zur Verwaltungsübertretung der Unterlassung der Mitwirkung an der Feststellung des Sachverhaltes gemäß § 4 Abs 1 lit c StVO (hier: Ausführungen zur Frage des Verschuldens hinsichtlich Beihilfe zur Verwaltungsübertretung der Unterlassung der Mitwirkung an der Feststellung des Sachverhaltes gemäß Paragraph 4, Absatz eins, Litera c, StVO (hier:
Behauptung der durch den unmittelbar Dienstvorgesetzten, jedoch nicht in amtlicher Eigenschaft - sondern als Gatte der Zulassungsbesitzerin - anwesenden Stellvertreter des Bezirkshauptmannes, erfolgten Aufforderung, die Unfallstelle zu verlassen).