Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.04.1989

Geschäftszahl

88/02/0166

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage des Verschuldens hinsichtlich Beihilfe zur Verwaltungsübertretung der Unterlassung der Mitwirkung an der Feststellung des Sachverhaltes gemäß Paragraph 4, Absatz eins, Litera c, StVO (hier:

Behauptung der durch den unmittelbar Dienstvorgesetzten, jedoch nicht in amtlicher Eigenschaft - sondern als Gatte der Zulassungsbesitzerin - anwesenden Stellvertreter des Bezirkshauptmannes, erfolgten Aufforderung, die Unfallstelle zu verlassen).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1989:1988020166.X09